Montag, 11. Februar 2013

Gesundheitskosten: Gericht stoppt Milliardeneinsparung bei Arzneimitteln


Was darf ein Medikament kosten?

Mit dem neuen Arzneimittelgesetz sollten die Preise von Pillen strenger geprüft werden. Doch ein Gericht hat nun dem Einspruch des Pharmakonzerns Novartis stattgegeben - die Verbraucher können vorerst nicht mehr auf Milliardenentlastungen hoffen.


Tabletten: Sind patentgeschützte Medikamente besser als bereits bewährte?

Berlin - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein wichtiges Verfahren zur Kostendämpfung auf dem Pharmamarkt vorläufig gestoppt. Das Gericht gab einem Eilantrag des Pharmakonzerns Novartis statt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag in Potsdam mit.

Bei dem Verfahren geht es darum, inwieweit Medikamente mit Patentschutz wirklich besser sind als schon ältere, günstigere Mittel. Diese Bewertung ist laut Gesetz Basis für Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Krankenkassen. Bei neuen Medikamenten auf dem Markt ist diese Nutzenbewertung bereits erfolgreich angelaufen. Nun sollen aber auch schon breit eingeführte Mittel bewertet werden. Diese in der Branche mit Spannung erwarteten Bewertungen sollen Einsparungen in Milliardenhöhe bringen. Die Kassen sehen diese jetzt in Gefahr.

"Oberflächlich betrachtet geht es nur um Verfahrensfragen. Zählt man jedoch eins und eins zusammen, wird klar, dass hier offenbar auf dem Weg durch die gerichtlichen Instanzen ein eigenes Verfahren für den Bestandsmarkt eingeklagt werden soll", erklärte eine Sprecherin des Spitzenverbands der Krankenkassen.

Patientensicherheit gegen Industrieschutz

Warum aber sollten Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt anders behandelt werden als neue Präparate? Wichtig für den Patienten und Beitragszahler sei doch, zu klären, ob das einstmals als Innovation zu hohen Preisen vermarktete Produkt aus dem Bestandsmarkt tatsächlich hält, was es verspricht, sagt die Sprecherin der Krankenkassen. Arzneimittel aus dem Bestandsmarkt müssten genauso am patienten relevanten Nutzen gemessen werden wie neue Arzneimittel. "Statt Industrieschutz brauchen wir Patientensicherheit."

"Ein eigenes Verfahren zur Bewertung des Bestandsmarkts wäre nicht nur ein Wettbewerbsnachteil für die Hersteller, die erst heute mit neuen Arzneimitteln auf den Markt kommen, sondern würde auch verhindern, dass wir das politisch angepeilte finanzielle Einsparungsziel schnell erreichen", so Johann-Magnus von Stackelberg aus dem Vorstand des GKV-Spitzenverbands.

"Die Folgen wären gravierend", hatte auch der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses der Kassen, Ärzte und Krankenhäuser (G-BA), Josef Hecken, gewarnt. "Wenn wir die schon eingeführten Medikamente nicht bewerten können, dann entgeht den Kassen dauerhaft ein Einsparvolumen von mindestens drei bis vier Milliarden Euro im Jahr", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". 2011 hatten die Kassen fast 31 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben.

Endgültig ist der Gerichtsspruch nicht: Axel Hutschenreuther, Sprecher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, betonte, Novartis habe bisher nur eine Fristverlängerung für die Einreichung eines Dossiers zu Medikamenten erreicht. Die Sachentscheidung stehe noch aus.

Im Bundesgesundheitsminsterium will man abwarten. "Der Rechtsstreit betrifft zunächst nur diesen Einzelfall und stellt die gesetzliche Regelung zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarktes durch den G-BA nicht in Frage", sagte ein Sprecher.

nik/dpa

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